Evaluationsbericht zur Fürsorgerischen Unterbringung


Chefarzt Privatklinik
Die Umsetzung der Fürsorgerischen Unterbringungen in der Schweiz wurden im Auftrag des Bundesamts für Justiz evaluiert. An der Evaluation haben auch Fachpersonen der Psychiatrie Baselland mitgewirkt.
Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) löste 2013 als Teil des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes das frühere Institut der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung ab. Mit der Revision sollten bestehende Gesetzeslücken geschlossen und vor allem der Rechtsschutz sowie die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden.
So wurde die ärztliche Einweisungskompetenz neu geregelt und wichtige Verfahrensvorschriften gesetzlich verankert. Für die betroffenen Personen wurde das Recht auf den Beizug einer Vertrauensperson eingeführt. Die zuständigen Behörden wurden verpflichtet, die Unterbringung periodisch zu überprüfen. Zudem wurde für die stationäre Behandlung oder Betreuung ohne Zustimmung der betroffenen Person eine Regelung eingeführt, die der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bestmöglich Rechnung tragen soll.
Eine Evaluation des Bundes kommt nun zum Schluss, dass die mit der Revision angestrebten Ziele grundsätzlich erreicht wurden, dass in einigen Bereichen aber Überprüfungsbedarf besteht. Dies gilt etwa für die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für die Anordnung einer FU. Auch bei den Massnahmen zur Förderung und Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Personen besteht gemäss dem Bericht Verbesserungspotential.
Die Evaluation wurde durch die Forschungsgruppe „Mental Health Care and Service Research“ in Kooperation mit der socialdesign AG durchgeführt. Sie wurde geleitet von PD Dr. med. Matthias Jäger, Direktor Erwachsenenpsychiatrie und PD Dr. med. Anastasia Theodoridou, Chefärztin des Schwerpunktes Krisenintervention.
Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, 16.12.2022
Schlussbericht: Evaluation der Bestimmungen zur Fürsorgerischen Unterbringung