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Einbezug in die Behandlung

Wenn die Bereitschaft und Motivation aller Beteiligten vorhanden ist, können gemeinsame Gespräche mit den Angehörigen den Genesungsprozess unterstützen.
 

Es ist unser Anliegen, Sie als Angehörige in die Behandlung einzubeziehen, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind. Bitte wenden Sie sich an die behandelnden Fachpersonen, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben. Sie haben die Möglichkeit, nach Absprache mit Ihren erkrankten Angehörigen und den für sie zuständigen therapeutischen Fachpersonen, während der ambulanten, teilstationären oder stationären Behandlung gemeinsame Gespräche zu planen. Die Gespräche sind hilfreich, wenn Sie über Schwierigkeiten im Zusammenleben sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen möchten. Wichtig für eine solche Zusammenarbeit ist die Motivation und Bereitschaft aller Beteiligten.

Schweigepflicht

Behandlungen innerhalb der Psychiatrie Baselland unterstehen der Schweigepflicht. Es bedarf der Zustimmung Ihrer Angehörigen, dass wir wichtig erscheinende Informationen mit Ihnen austauschen und Sie in die Behandlung einbeziehen dürfen. Nicht immer gelingt es, die Patientinnen und Patienten zu überzeugen, mit Ihnen als Angehörige Kontakt zu halten. Doch auch in solchen Situationen bieten wir Ihnen Unterstützung an und helfen, Lösungen zu suchen.

Spezialisierte Mitarbeitende der Psychiatrie Baselland beraten Angehörige auch dann, wenn eine Patientin oder ein Patient den Einbezug von Angehörigen ablehnt.

Fragen und Anmeldung

Der Bereich «Abklärung und Aufnahme» berät Sie gerne bei Fragen zu unserem ambulanten, tagesklinischen und stationären Behandlungsangebot der Erwachsenenpsychiatrie, sowie über das Beratungsangebot für Sie als Angehörige. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie beantwortet Ihre Fragen und Anliegen zur Behandlung der jüngsten Patientinnen und Patienten.

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