Skip to main content
Feedback Suche KontaktNotfall

Angeordnete Beratung

Die Kinder- und Jugendforensik bietet Beratungen an, die von einer Behörde oder einem Gericht angeordnet werden. Sie gehören zu den familienrechtlichen Interventionen und dienen dem Kindswohl.
 

Wenn Eltern aufgrund ihres Konfliktes nicht mehr in der Lage sind, sich um Belange der Kinder zu kümmern, kann ein Gericht oder eine Behörde (Auftraggeber) sie zu einer angeordneten Beratung verpflichten.

In Gesprächen mit den Eltern geht es uns in der Kinder- und Jugendforensik darum, die Eltern zu befähigen, ihre Verantwortung wieder wahrzunehmen, sich um die Kinder zu kümmern. Dabei nehmen Alltagsthemen der Kinder eine grosse Rolle ein: Wir diskutieren zum Beispiel Absprachen darüber, wer wann die Kinder von der Kita abholt, bei wem sie zu Mittagessen oder wer wieviel an die Freizeitaktivitäten bezahlt.

In diesem Beratungsprozess erarbeiten wir einvernehmlich wichtige Entscheidungen zum Wohl der Kinder und im Idealfall vermeiden wir dadurch, dass Gutachten erstellt werden müssen.

Wie die Beratungsgespräche organisiert sind

Wenn eine Beratung angeordnet worden ist, wird in der Regel auch ein Termin etwa drei Monate nach der Anordnung mit dem Auftraggeber vereinbart. Diese drei Monate stehen uns in der Kinder- und Jugendforensik zur Verfügung, um die vom Gericht oder der Behörde festgelegten Aufgaben zu bearbeiten.

Im ersten Termin, der üblicherweise mit den Eltern und den gemeinsamen Kindern stattfindet, klären wir den Auftrag, das Vorgehen und die verschiedenen Rollen aller Beteiligten. Zudem erklären wir unsere eingeschränkte Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber. Wir vereinbaren weitere Termine mit den Eltern alleine und hören die Kinder in der Regel ihrem Alter entsprechend im Beratungsprozess an.

Die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse melden wir dem Auftraggeber zurück. Eine mit den Eltern einvernehmlich abgeschlossene Vereinbarung halten wir schriftlich fest, benennen noch zu klärende Fragen und schicken die Unterlagen an den Auftraggeber.

Sollten wir die vereinbarten Ziele nicht gemeinsam erreichen, nehmen wir als Fachpersonen ebenfalls am bereits fixierten Termin nach drei Monaten teil und stehen dem Gericht oder der Behörde für Fragen und Einschätzungen zur Verfügung.

Sollte es sich im Einverständnis des Auftraggebers als notwendig erweisen, vom angegebenen Zeithorizont abzuweichen, ist das selbstverständlich möglich.

Kontakt

Anmeldung KJP Forensik

Psychiatrie Baselland
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Zentrum für psychische Gesundheit Binningen
Hauptstrasse 34
4102 Binningen

T: +41 61 553 59 59
kjp.forensik(at)pbl.ch

Benedict Weizenegger
Leitender Psychologe
Leitung Kinder- und Jugendforensik