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Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (SFP)

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrie Baselland arbeitet im Auftrag von Behörden. Er erstellt Gutachten, führt gerichtlich angeordnete Massnahmen und sozialrechtliche Abklärungen durch.

Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie. Sie befasst sich hauptsächlich mit der Begutachtung, der Behandlung und der Unterbringung von psychisch erkrankten Straftätern und ist spezialisiert auf das Erstellen von Gutachten.

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie steht an der Schnittstelle von Psychiatrie, Justiz, Erwachsenschutz- und Sozialversicherungsrecht. Er ist für eine Vielzahl von externen Arbeitspartnern tätig und arbeitet mit allen Bereichen der Psychiatrie Baselland zusammen.

Im SFP arbeitet ein Team von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkttitel für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Dazu gehören Fachpsychologinnen und -psychologen sowie Assistenzärztinnen und -ärzte.

Begutachtung

Der Schwerpunkt forensische Psychiatrie und Psychotherapie erstellt psychiatrische Gutachten für:

  • Strafverfolgungsbehörden
  • Behörden des Straf- und Massnahmenvollzugs
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Sozialversicherungen
  • Andere Behörden und Stellen       

 

Wir erstellen Gutachten zu:
 

  • Schuldfähigkeit
  • Massnahmenbedürftigkeit
  • Legalprognose
  • Hafterstehungsfähigkeit
  • Einvernahme- und Verhandlungsfähigkeit
  • Urteilsfähigkeit
  • Unterbringungs- und Behandlungsbedürfnissen
  • Testierfähigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Etc.
 
  

Forensisches Ambulatorium

Das Ambulatorium des Schwerpunktes forensische Psychiatrie und Psychotherapie führt deliktpräventive Behandlungen durch:

  • Von Behörden angeordnete Behandlungen (Art. 63 StGB, Art. 237 Abs. 1 StPO,  Art. 337 ZGB)
  • Auf Wunsch von Patienten und Patientinnen

Deliktpräventive Behandlung ist angezeigt bei Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung ein Delikt begangen haben oder bei denen aufgrund einer psychischen Störung ein Risiko besteht, ein Delikt zu  begehen. Die Behandlung der psychischen Störung zielt darauf ab, das Risiko einer Deliktbegehung zu reduzieren.

Behörden

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie arbeitet im Auftrag von Behörden wie

  • Strafverfolgungsbehörden
  • Behörden des Straf- und Massnahmenvollzugs
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Sozialversicherungen
  • Andere Behörden und Stellen

Strafverfolgungsbehörden

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie erstellt strafrechtliche Gutachten in allen Stadien des Strafverfahrens, zum Beispiel klärt dieser Fragen zur

  • Schuldfähigkeit
  • Massnahmenbedürftigkeit
  • Legalprognose
  • Hafterstehungsfähigkeit
  • Einvernahme- und Verhandlungsfähigkeit
  • etc.

Behörden des Straf- und Massnahmenvollzugs

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

  • erstellt strafrechtliche Prognosegutachten
  • führt gerichtlich angeordnete ambulante Massnahmen durch

Zum Beispiel

  • ambulante Behandlungen nach Strafgesetzbuch (Art. 63 StGB) bei Personen in Freiheit
  • psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen von Ersatzmassnahmen nach Strafprozessordnung (Art. 237 Abs. 1 StPO).

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie erstellt Gutachten zu Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes wie zum Beispiel zu

  • Urteilsfähigkeit
  • Behandlungsbedürfnissen
  • Unterbringungsbedürfnissen
  • Testierfähigkeit
  • etc.

Sozialversicherungen

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie erstellt sozialversicherungsrechtliche Gutachten und Abklärungen im Auftrag von Sozialversicherungen wie zum Beispiel

  • Sozialversicherungsanstalten
  • Invalidenversicherung (IV-Stellen)
  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
  • etc.

Andere Behörden und Stellen

Der Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie macht Abklärungen und Gutachten für weitere Behörden und Stellen wie zum Beispiel

  • Arbeitgeber
  • Polizei
  • Strassenverkehrsamt
  • Bewilligungsbehörden des Waffenrechts
  • etc.
Kontakt
Dr. med.
Simone Hänggi
Chefärztin
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med.
Andreas Frei
Oberarzt
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie