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Assistenzpsychologinnen und -psychologen

Die Psychiatrie Baselland bietet vielseitige Tätigkeitsfelder an. Wir sind in der psychiatrischen Abklärung, Diagnostik, Beratung und Therapie von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen tätig. Unser Fort- und Weiterbildungsspektrum sowie zusätzliche Benefits sind äusserst attraktiv. 

Die PBL bietet Interessentinnen und Interessenten nach deren Studienabschluss in Psychologie zeitlich befristete Weiterbildungsstellen an. Unsere Assistenzpsychologinnen und -psychologen können in der PBL die gesamte klinische Praxis absolvieren, die für die Anerkennung als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut gemäss Psychologieberufegesetz erforderlich ist.

Weiterbildungsorte innerhalb der PBL

Erwachsenenpsychiatrie:

  • Stationärer Bereich in der Klinik in Liestal
  • Ambulatorien und Tageskliniken in Liestal
  • Ambulatorien und Tagesklinik im Zentrum für Psychische Gesundheit Binningen
  • Ambulatorium und Tagesklinik in Münchenstein

Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP):

  • Ambulatorium in Liestal
  • Ambulatorium im Zentrum für Psychische Gesundheit Binningen
  • Ambulatorium in Laufen
  • Stationäre Bereiche:
  1. Intensiv-Therapie-Station für Jugendliche (Station A2) in Liestal
  2. Abteilung für Essstörungen und Krisen (Station E1) in Liestal
  3. Psychotherapiestation für Jugendliche mit schweren Essstörungen (Station E2) in Liestal
  4. Psychiatrisch-psychosomatische Station im Universitäts-Kinderspital beider Basel in Basel
Start der Weiterbildung und mögliche Settings

Assistenzpsychologinnen und -psychologen können ihre Weiterbildung in der PBL auf Anfang oder Mitte eines jeden Monats starten. Nach einem Jahr besteht die Wahlmöglichkeit, den Arbeitsort oder das Setting innerhalb der PBL zu wechseln. Möglich sind:

  • in der Erwachsenenpsychiatrie: von stationär oder tagesklinisch zu ambulant 
  • in der Kinder- und Jugendpsychiatrie: von stationär zu ambulant
Pensum und Vertragsdauer

Die PBL schliesst die Anstellungsverträge für vier Jahre befristet ab. In der Regel beträgt das Anstellungspensum 90 Prozent, davon fallen 80 Prozent auf die klinische Tätigkeit und 10 Prozent auf Weiterbildung. Ein davon abweichendes Pensum kann individuell vereinbart werden.

Voraussetzungen für die Anstellung

Assistenzpsychologinnen und -psychologen benötigen für eine Anstellung einen in der Schweiz anerkannten Abschluss in Psychologie (Master). Zudem setzen wir Interesse und Engagement in der interprofessionellen therapeutischen Arbeit voraus sowie bei Anstellungsbeginn mindestens ein Commitment oder eine Anmeldung zur Therapieweiterbildung.  

Entschädigung

Monatsgehalt (brutto) bei einem 100-Prozent-Pensum:
1. Jahr: 4'000 CHF
2. Jahr: 4'600 CHF
3. Jahr: 5'200 CHF
4. Jahr: 5'700 CHF

Es gelten die Anstellungsbedingungen des Gesamtarbeitsvertrags. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn. 

Weiterbildungsbeiträge

Die PBL bezahlt ihren Assistenzpsychologinnen und -psychologen einen Beitrag an die Weiterbildung in Form von zehn Stellenprozent. Das entspricht einem halben Arbeitstag pro Woche. Zusätzlich beteiligen wir uns mit 4'500 CHF pro Jahr für maximal vier Jahre an den Kosten der Therapieweiterbildung. Die Beiträge müssen jährlich bezogen werden. 

Weiterbildungsanlässe

Assistenzpsychologinnen und -psychologen haben gemäss Ausbildungscurriculum der PBL einen Anspruch auf eine angemessene psychiatrisch-psychologische Fachbegleitung. Diese bietet die PBL in verschiedenen Weiterbildungsanlässen und bei anderen Gelegenheiten an. Dazu gehören:

  • Fallbesprechungen 
  • Diagnostikseminare
  • Ethikforen
  • Supervision durch direkte Vorgesetzte und durch externe Supervisoren
  • therapeutische Arbeit
  • Falldokumentation
  • Berichtswesen
  • wissenschaftliches Kolloquium
  • Journal Clubs
Zusammenfassung der Angebote und Anstellungsbedingungen
  • In der Regel Anstellung mit 90-Prozent-Pensum, davon 80 Prozent klinische Tätigkeit und 10 Prozent Zeitanteil für Weiterbildung
  • Das 90-Prozent-Pensum kann individuell angepasst werden, der 10-Prozent-Anteil für Weiterbildung bleibt dabei unverändert
  • Vertrag für vier Jahre 
  • Finanzielle Beteiligung an den Weiterbildungskosten von 4'500 CHF pro Jahr (max. 18'000 CHF)
  • Rotation in verschiedenen klinischen Bereichen (in der Regel zwei Jahre stationär oder tagesklinisch, dann zwei Jahre ambulant)
  • Aufnahme in den Gesamtarbeitsvertrag
  • Mindestens 25 Ferientage plus 11 arbeitsfreie Tage (inkl. gesetzliche Feiertage)
  • Die PBL bezahlt bei Anspruchsberechtigung zusätzlich zu den Familienzulagen eine Erziehungszulage, unabhängig vom Beschäftigungsgrad und unabhängig davon, ob die Familienzulage auch noch von einem anderen Arbeitgeber bezahlt wird
  • Eltern werden Krippenplätze in Liestal, Binningen und Münchenstein angeboten (Zahl der Plätze beschränkt)
  • Die Mitarbeitenden der Psychiatrie Baselland können sich im Restaurant Binetäli auf dem Campus in Liestal (Haus Biental) sowie in der Cafeteria Pfrundstübli (Haus D) zu vergünstigten Preisen verpflegen. Heissgetränke sind kostenlos.
     
Kontakt
Prof. Dr. med.
Matthias Jäger
Direktor Erwachsenenpsychiatrie
Chefarzt Privatklinik
 Liestal
PD Dr. med. Dr. phil.
Daniel Sollberger
Stv. Direktor Erwachsenenpsychiatrie
Chefarzt Schwerpunkte psychosoziale Therapien und Psychotherapien und Psychosomatik
 Liestal
Prof. Dr. med.
Jochen Kindler
Direktor und Chefarzt
Kinder- und Jugendpsychiatrie
 Liestal