Eine fürsorgerische Unterbringung gilt als Mittel der letzten Wahl, zuvor sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden

Wer eine fürsorgerische Unterbringung anordnen kann, ist kantonal geregelt. Wann eine solche angeordnet werden sollte und was dabei zu berücksichtigen ist, erläutert PD Dr. med. Matthias Jäger, Direktor Erwachsenenpsychiatrie und Chefarzt Privatklinik der Psychiatrie Baselland im Interview mit Ars Medici.